Einladung zur Veranstaltung „Deutsch-Türkisches Steuerrecht – das Doppelbesteuerungsabkommen und die geplanten Neuerungen im Bereich des automatischen Informationsaustausches“
Liebe Mitglieder der Deutsch-Türkischen Gesellschaft e.V.,
hiermit möchte ich Sie herzlich zu einer Veranstaltung per Zoom am 10.12. von 19:00-20:30 Uhr einladen zum Thema „Deutsch-Türkisches Steuerrecht – das Doppelbesteuerungsabkommen und die geplanten Neuerungen im Bereich des automatischen Informationsaustausches“ mit Prof. Dr. Funda Basaran-Yavaslar und unserem Vorstandsmitglied und Vizepräsidenten Dr. Martin Manzel, Fachanwalt für Migrationsrecht. Mit Beginn des Jahres 2021 werden einige Neuerungen eingeführt, über die wir uns noch in diesem Jahr austauschen wollten.
Das Thema der Veranstaltung ist „Die Besteuerung der Zinseinkünfte gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei unter Berücksichtigung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten in Steuersachen zwischen Deutschland und der Türkei“. Wir haben eine sehr kenntnisreiche Referentin gewinnen können: Prof. Dr. Başaran Yavaşlar war bis September 2019 Lehrstuhlinhaberin für Finanzrecht an der Marmara Universität in Istanbul. Sie ist türkische Vertreterin der europäischen Organisation von Professoren für Finanzrecht (European Association of Tax Law Professors), Direktorin der Abteilung für Steuervergehen des „Criminal Law Application and Research Center“ und Mitgründerin und seit 2018 Vorstandsmitglied von VEHUP für Steuerrecht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele digital dabei sind. Bitte schreiben Sie uns an info@dtg-ev.de, wenn Sie teilnehmen möchten. Sie bekommen dann im Vorfeld der Veranstaltung die Zugangsdaten.
Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen Ihre/Eure
Aydan Özoğuz
Präsidentin


